Die aktuellen Änderungen können Sie hier nachlesen:
https://km-bw.de/,Len/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen
Die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).